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Haushaltsplan 2010

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H a u s h a l t s s a t z u n g

 

des Abwasser- und Umweltverbandes Chiemsee

Sitz Rimsting (Landkreis Rosenheim)

für das Haushaltsjahr 2010

 

 

Aufgrund des Art. 41 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt der Abwasser- und Umweltverband Chiemsee folgende Haushaltssatzung:

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

                                                 in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.080.100 EUR

und

im Vermögenshaushalt

                                                 in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.594.000 EUR

 

ab.

 

§ 2

 

Verbandsumlagen

 

A)  Betriebskostenumlage für den Abwasserbereich

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf

2.106.300 EUR

festgesetzt.

 

Der ungedeckte Bedarf wird gem. § 21 Abs. 3 der Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

 

 

B)  Umweltkostenumlage

 

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf

54.700 EUR

festgesetzt.

 

Der ungedeckte Bedarf wird gem. § 21 Abs. 4 der Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

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C)  Chiemseerundwegumlage

 

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf

70.200 EUR

festgesetzt.

 

Der ungedeckte Bedarf wird gem. § 21 Abs. 5 der Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

 

 

D)  Investitionskostenumlage für den Abwasserbereich

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf

350.000 EUR

festgesetzt.

 

Der ungedeckte Bedarf wird gem. § 21 Abs. 1 der Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

 

 

E)  Investitionskostenumlage für den Umweltbereich

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf

62.000 EUR

festgesetzt.

 

Der ungedeckte Bedarf wird gem. § 21 Abs. 4 der Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

 

 

F)  Investitionskostenumlage für den Chiemseerundweg

Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf

50.000 EUR

festgesetzt.

 

Der ungedeckte Bedarf wird gem. § 21 Abs. 5 der Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.

 

 

§ 3

 

Kreditaufnahmen für Investitionen werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

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§ 4

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200 000 EUR festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.

 

 

 

Rimsting, ……………….

Abwasser- und Umweltverband

Chiemsee

 

 

 

 

 

 

Josef Mayer

Verbandsvorsitzender



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