Haushaltsplan 2010
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H a u s h a l t s s a t z u n g
des Abwasser- und Umweltverbandes Chiemsee
Sitz Rimsting (Landkreis Rosenheim)
für das Haushaltsjahr 2010
Aufgrund des Art. 41 Abs. 1 KommZG i.V. mit Art. 63 ff der Gemeindeordnung erläßt der Abwasser- und Umweltverband Chiemsee folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 3.080.100 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.594.000 EUR
ab.
§ 2
Verbandsumlagen
A) Betriebskostenumlage für den Abwasserbereich
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf
2.106.300 EUR
festgesetzt.
Der ungedeckte Bedarf wird gem. § 21 Abs. 3 der Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.
B) Umweltkostenumlage
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf
54.700 EUR
festgesetzt.
Der ungedeckte Bedarf wird gem. § 21 Abs. 4 der Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.
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C) Chiemseerundwegumlage
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird auf
70.200 EUR
festgesetzt.
Der ungedeckte Bedarf wird gem. § 21 Abs. 5 der Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.
D) Investitionskostenumlage für den Abwasserbereich
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf
350.000 EUR
festgesetzt.
Der ungedeckte Bedarf wird gem. § 21 Abs. 1 der Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.
E) Investitionskostenumlage für den Umweltbereich
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf
62.000 EUR
festgesetzt.
Der ungedeckte Bedarf wird gem. § 21 Abs. 4 der Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.
F) Investitionskostenumlage für den Chiemseerundweg
Die Höhe des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Bedarfs zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf
50.000 EUR
festgesetzt.
Der ungedeckte Bedarf wird gem. § 21 Abs. 5 der Verbandssatzung auf die Mitgliedsgemeinden umgelegt.
§ 3
Kreditaufnahmen für Investitionen werden nicht festgesetzt.
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§ 4
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200 000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2010 in Kraft.
Rimsting, ……………….
Abwasser- und Umweltverband
Chiemsee
Josef Mayer
Verbandsvorsitzender
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